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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/19 91/07/0024 3Stammrechtssatz
Wird ein Parteibegehren, das wegen res iudicata zurückzuweisen wäre, als unbegründet abgewiesen, so wird die Partei dadurch in keinem subjektiven Recht verletzt.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030067.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.08.2009