RS Vfgh 1990/9/24 B428/90

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Veröffentlicht am 24.09.1990
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb Tir GVG 1983 §6 Abs1 litc

Leitsatz

Abweisung einer Beschwerde gegen die Versagung der Erteilung einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung zum Liegenschaftserwerb aufgrund der Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung; keine Willkür, keine Verletzung im Recht auf Niederlassungs- und Erwerbsfreiheit

Rechtssatz

Wenn die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid der Behauptung des Käufers, er werde "burgenländische Kühe zur Sömmerung auf die Alm" bringen, den Erfahrungen des täglichen Lebens folgend keinen Glauben schenkte, kann der belangten Behörde jedenfalls nicht Willkür angelastet werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B428.1990

Dokumentnummer

JFR_10099076_90B00428_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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