RS Vwgh 1994/12/14 94/12/0255

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1994
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1;
GehG 1956 §20b Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0052 E 20. April 1989 VwSlg 12905 A/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Unter den "notwendigen monatlichen Fahrtauslagen" iSd § 20 b Abs 1 Z 3 GehG sind die für den Beamten in Betracht kommenden Fahrtauslagen zu verstehen. Eine individuelle Freifahrtberechtigung auf einer (für die Ermittlung des Fahrtkostenzuschusses bedeutsamen) Teilstrecke mindert daher diese Auslagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120255.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten