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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Die Frage der Berechnung der Berufungsfrist kann schon deshalb nicht Gegenstand der Manuduktionspflicht gem § 13a AVG sein, weil § 58 Abs 1 iVm § 61 Abs 1 AVG die Rechtsmittelbelehrung in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Erfordernis der Angabe, innerhalb welcher Frist des Rechtmittel einzubringen ist, eingeschränkt hat.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010761.X02Im RIS seit
11.07.2001