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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §63 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/23 94/01/0242 1Stammrechtssatz
Selbst im Fall eines durch die Behörde veranlaßten Irrtums über den Zeitpunkt des Ablaufes der Berufungsfrist kann der Lauf der gesetzlichen Rechtsmittelfrist weder gehemmt noch verlängert werden.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994010761.X01Im RIS seit
11.07.2001