RS Vwgh 1994/12/14 94/12/0248

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;

Rechtssatz

Die Wahrnehmung von (behaupteten) subjektiven öffentlichen Rechten Dritter begründet nicht die Parteistellung des Einschreiters (Bf).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120248.X03

Im RIS seit

23.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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