RS Vwgh 1994/12/14 94/03/0067

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Veröffentlicht am 14.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;

Rechtssatz

War ein bestimmter Sachverhalt im Hinblick auf das Vorliegen der Vertrauenswürdigkeit iSd § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 zu beurteilen, so ist nur eine solche Änderung der Sachlage relevant, die für sich allein oder iVm anderen Tatsachen den Schluß zuläßt, daß nunmehr bei Bedachtnahme auf die in der gem

§ 32 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1986 vorangegangenen Entscheidung als maßgebend erachteten Erwägungen eine andere Beurteilung des Vorliegens der Vertrauenswürdigkeit nicht von vornherein als ausgeschlossen gelten kann (Hinweis E 19.3.1970, 1806/68, VwSlg 7762 A/1970 u 14.6.1971, 980/70, VwSlg 8035 A/1971; da die Voraussetzung nach § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 mit jener des § 32 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1986 übereinstimmt, liegt eine Änderung der Rechtslage nicht vor).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseZurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030067.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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