RS Vfgh 1990/9/24 G318/89

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Veröffentlicht am 24.09.1990
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Index

55 Wirtschaftslenkung
55/01 Wirtschaftslenkung

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag MarktordnungsG-Nov 1988 ArtV Abs3 MOG §75 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §75 Abs1 MOG idF BGBl. 330/1988 mangels Legitimation; Präjudizialität der angefochtenen Bestimmung in einem beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahren aufgrund einer Verweisung auf die angefochtene Bestimmung in der gesetzlichen Grundlage des angefochtenen Bescheides

Rechtssatz

Der erste Satz des ArtV Abs3 der MarktordnungsG-Nov 1988, BGBl. 330 verweist unter anderem auf §75 Abs1 MOG idF der MarktordnungsG-Nov 1988, sodaß auch diese Bestimmung eine gesetzliche Grundlage des zu B842/90 angefochtenen Bescheides bildet.

Der Beschwerdeführer hat daher Gelegenheit, seine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des §75 Abs1 MOG idF BGBl. 330/1988 im Wege der Bekämpfung dieses Bescheides vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts geltend zu machen.

Entscheidungstexte

  • G 318/89
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 24.09.1990 G 318/89

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, VfGH / Präjudizialität, Marktordnung, Verweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:G318.1989

Dokumentnummer

JFR_10099076_89G00318_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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