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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes mangels Legitimation; zumutbarer Umweg über die Erwirkung eines BauplatzerklärungsbescheidesRechtssatz
Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schörfling am Attersee vom 24. Juni 1986, ZBau 421-1986, mangels Legitimation.
Den Antragstellern steht es frei, (lediglich) einen Bauplatzerklärungsbescheid zu beantragen und nach Erschöpfung des verwaltungsbehördlichen Instanzenzuges Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes zu erheben. Im Verfahren vor diesen Gerichtshöfen kann die Gesetzwidrigkeit des Flächenwidmungsplanes geltend gemacht werden, da dieser gemäß §4 Abs1 Oö BauO - soweit er die Grundstücke der Antragsteller betrifft - präjudiziell ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, FlächenwidmungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:V189.1990Dokumentnummer
JFR_10099076_90V00189_01