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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §38 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/12/0043 1 (hier: Postenkommandant eines Gendarmeriepostens; Verstoß gegen § 43 BDG 1979 und Verurteilung wegen Vergehens nach § 83 Abs 1 StGB).Stammrechtssatz
Dem Leiter einer Dienststelle kommt Vorbildfunktion zu (Hinweis E 18.11.1992, 91/12/0272); dies gilt gleichermaßen für den stellvertretenden Leiter. Vermag er diese Vorbildfunktion nicht auszuüben, ist seine Entfernung von der bisherigen Dienststelle (demnach seine Versetzung) im dienstlichen Interesse geboten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120217.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.10.2016