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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BewG 1955 §16 Abs2;Rechtssatz
Vereinfachungen, globale, auf den Einzelfall nicht abstellende Betrachtungsweisen und Ungenauigkeiten müssen in dem durch das Sachlichkeitsgebot gezogenen Rahmen in Kauf genommen werden. Daß dieser Rahmen bei § 16 Abs 2 BewG überschritten wäre, ist nicht ersichtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150151.X09Im RIS seit
14.01.2002