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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Sowohl im Widmungsbewilligungsverfahren als auch im Baubewilligungsverfahren ist das entsprechende Ansuchen auf die Übereinstimmung mit den jeweils bestehenden Planungsverordnungen zu prüfen. Dem Nachbarn steht in dieser Frage, soweit sie den Immissionsschutz betrifft, in beiden Verfahren ein Mitspracherecht zu; die Mißachtung der Flächenwidmung im Widmungsbewilligungsbescheid präjudiziert die Prüfung der raumordnungsrechtlichen Zulässigkeit im Baubewilligungsverfahren nicht (Hinweis E 28.11.1991, 91/06/0030, VwSlg 13536 A/1991).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060121.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017