Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Einwendung der entschiedenen Sache kann nur im Rahmen eines subjektiv öffentlichen Nachbarrechtes mit Erfolg erhoben werden (Hinweis Hauer, Der Nachbar im Baurecht, dritte Auflage, S 220 f).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991060065.X02Im RIS seit
03.05.2001