RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0151

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §57;
BewG 1955 §62;
BewG 1955 §63;
EStG 1972 §14;

Rechtssatz

Gehören Wertpapiere zum Betriebsvermögen iSd § 57 BewG, so können sie nur auf Grund einer besonderen gesetzlichen Anordnung bei dessen Bewertung nicht veranschlagt werden. Eine solche Anordnung besteht jedoch nicht; insbesondere zählt die Wertpapierdeckung der Abfertigungsrücklage nicht zu den in § 62 und § 63 BewG aufgezählten Wirtschaftsgütern, die kraft dieser Vorschriften nicht zum Betriebsvermögen gehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150151.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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