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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §57;Rechtssatz
Gehören Wertpapiere zum Betriebsvermögen iSd § 57 BewG, so können sie nur auf Grund einer besonderen gesetzlichen Anordnung bei dessen Bewertung nicht veranschlagt werden. Eine solche Anordnung besteht jedoch nicht; insbesondere zählt die Wertpapierdeckung der Abfertigungsrücklage nicht zu den in § 62 und § 63 BewG aufgezählten Wirtschaftsgütern, die kraft dieser Vorschriften nicht zum Betriebsvermögen gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150151.X03Im RIS seit
14.01.2002