Index
10/10 GrundrechteNorm
BStG 1971 §17;Rechtssatz
Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt (hier: Gehsteigerrichtung nach dem BStG) das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist zu berücksichtigen, daß die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen (hier: der Bundesstraßenverwaltung) ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis E 27.3.1980, 1123/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060150.X02Im RIS seit
27.03.2001Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010