RS Vwgh 1994/12/15 94/06/0150

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §17;
BStG 1971 §20 Abs1;
BStG 1971 §3;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;

Rechtssatz

Bei Klärung der Frage, ob ein Straßenbauprojekt (hier: Gehsteigerrichtung nach dem BStG) das Notwendigkeitskriterium erfüllt, ist zu berücksichtigen, daß die Notwendigkeit einer Enteignung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen (hier: der Bundesstraßenverwaltung) ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (Hinweis E 27.3.1980, 1123/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060150.X02

Im RIS seit

27.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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