RS Vwgh 1994/12/15 93/09/0434

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;
AVG §69 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/11/0143 E 3. März 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Hat die Behörde einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Fehlens eines Wiederaufnahmegrundes abgewiesen anstatt ihn richtigerweise wegen Fehlens von Angaben über die Rechtzeitigkeit des Antrages zurückzuweisen, so wird dadurch der ASt dennoch in keinem Recht verletzt, weil den Antrag jedenfalls kein Erfolg hätte beschieden sein können (Hinweis auf E 8.6.1982, 82/11/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090434.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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