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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/11/0143 E 3. März 1989 RS 1Stammrechtssatz
Hat die Behörde einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Fehlens eines Wiederaufnahmegrundes abgewiesen anstatt ihn richtigerweise wegen Fehlens von Angaben über die Rechtzeitigkeit des Antrages zurückzuweisen, so wird dadurch der ASt dennoch in keinem Recht verletzt, weil den Antrag jedenfalls kein Erfolg hätte beschieden sein können (Hinweis auf E 8.6.1982, 82/11/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090434.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.03.2011