RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0110

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

27/01 Rechtsanwälte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BAO §103 Abs2;
RAO 1868 §8;
ZustG §9;

Rechtssatz

Aus dem Hinweis auf dem Rubrum der Berufung "Vollmacht erteilt gemäß § 8 RAO" ist nicht erkennbar, ob auch eine ausdrückliche Zustellungsbevollmächtigung erteilt worden ist. Eine an sich unbeschränkte Bevollmächtigung schließt aber stets die Ermächtigung zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde ein (Hinweis E 1.12.1986, 85/15/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150110.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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