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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Frage, ob und welche konkreten Auflagen bei Erteilung einer Baubewilligung erforderlich sind, um eine Gefährdung der Nachbargrundstücke hintanzuhalten, ist zunächst eine technische, und damit eine Sachverständigenfrage, die daher der zuständige Sachverständige zu klären hat, und nicht - ohne Beiziehung eines solchen Sachverständigen - die Behörde alleine.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060022.X02Im RIS seit
11.07.2001