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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;Rechtssatz
Durch den Inhalt eines ausschließlich auf Bekanntgabe der Tätigkeit und Nennung von Organwaltern gerichteten Auskunftsbegehrens (hier: des Bundesministeriums für Justiz) besteht kein direkter Zusammenhang mit Inhalten von dem StAG unterliegenden Akten (Behelfen und Unterlagen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190698.X02Im RIS seit
20.11.2000