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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0152 93/15/0213 93/15/0153Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/16/0220 E 23. Februar 1989 RS 3Stammrechtssatz
Jede Anfechtung eines Bescheides, auch eine bloß partielle Anfechtung führt dazu, daß die Rechtsmittelbehörde einen neuen "rechtsrichtigen" Bescheid zu erstellen hat. Eine Beschränkung der Prüfung auf den Umfang der Anfechtung wäre nur im Falle der rechtlichen Trennbarkeit einer Erledigung in selbständige Bescheide zulässig und geboten (Hinweis E 15.12.1983, 83/16/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150149.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009