RS Vwgh 1994/12/15 91/06/0224

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauG Vlbg 1972 §42 Abs1;
BauG Vlbg 1972 §42 Abs3;
BauG Vlbg 1972 §42 Abs4;

Rechtssatz

Es ist zulässig, die normative Verpflichtung zur Anbringung des Außenputzes nach § 42 Vlbg BauG 1972 an jeweils verschiedene Bereiche eines Hauses als einen trennbaren Vorgang einzuordnen (hier wurde der Bauauftrag primär nur an den unstrittigen Gebäudeeigentümer des einen Gebäudeteiles gerichtet).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991060224.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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