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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BewG 1955 §57 Abs1;Rechtssatz
Der Gleichheitssatz gebietet es nicht, im Vermögen tatsächlich vorhandene Wirtschaftsgüter deshalb als nicht zum Vermögen gehörend zu fingieren, weil sie im Hinblick auf erst künftig entstehende Verbindlichkeiten angeschafft wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150151.X06Im RIS seit
14.01.2002