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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Nachbar hat nach den Bestimmungen des Tir ROG 1994 kein Mitspracherecht dahingehend, ob ein Bauvorhaben als Apartmenthaus bzw für Freizeitwohnsitze errichtet wird oder nicht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060060.X03Im RIS seit
02.07.2001