RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0002

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/30 92/15/0221 2

Stammrechtssatz

Die für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Grundsätze gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner und/oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, daß mangels eines Interessengegensatzes die Annahme naheliegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150002.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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