RS Vwgh 1994/12/15 93/15/0149

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §185;
BAO §186;
BAO §198;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0152 93/15/0213 93/15/0153

Rechtssatz

Macht der Bf ausschließlich die Verletzung seines Rechtes "auf ordnungsgemäße Festsetzung des Einheitswertes" geltend, so kann er durch den angefochtenen Bescheid, der nicht die Feststellung des Einheitswertes, sondern ausschließlich die Vorschreibung von Vermögenssteuer und Erbschaftsteueräquivalent betrifft - unabhängig von der Frage der Gesetzmäßigkeit des Bescheides - nicht verletzt sein (Hinweis: E 10.12.1991, 89/14/0062).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150149.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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