RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0189

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §45 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 94/15/0190 bis 94/15/0192

Rechtssatz

Die Gründe für die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind in § 45 Abs 1 Z 1 bis 5 VwGG taxativ aufgezählt (Hinweis: Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 641 Abs 2; B 9.9.1976, 1410/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150189.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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