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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §103 Abs2;Rechtssatz
Die gegenüber den sonstigen Bestimmungen des Entwurfes des ZustG einschränkende Regelung des § 103 Abs 2 BAO erscheint im Hinblick auf die in Massen ergehenden, weitgehend unter Einsatz der EDV-Anlage des Bundesrechenamtes erstellten Erledigungen notwendig (Hinweis: 162 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des NR XV GPS 12).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150110.X02Im RIS seit
20.11.2000