RS Vwgh 1994/12/15 94/15/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §191 Abs3;
GewStG §4 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/14 93/14/0145 1

Stammrechtssatz

Anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte (§ 191 Abs 3 BAO) führt die Gewerbesteuerfestsetzung bei einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, nicht zur Mitschuld der Gesellschafter. Eine von den Gesellschaftern erhobene Beschwerde gegen den an die Gesellschaft gerichteten Gewerbesteuerbescheid, ist daher gemäß § 34 Abs 1 und § 34 Abs 3 VwGG zurückzuweisen (Hinweis E 1.12.1992, 92/14/0148).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994150151.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten