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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §191 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/14 93/14/0145 1Stammrechtssatz
Anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte (§ 191 Abs 3 BAO) führt die Gewerbesteuerfestsetzung bei einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, nicht zur Mitschuld der Gesellschafter. Eine von den Gesellschaftern erhobene Beschwerde gegen den an die Gesellschaft gerichteten Gewerbesteuerbescheid, ist daher gemäß § 34 Abs 1 und § 34 Abs 3 VwGG zurückzuweisen (Hinweis E 1.12.1992, 92/14/0148).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994150151.X01Im RIS seit
20.11.2000