RS VwGH Erkenntnis 1994/12/15 94/06/0033

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Rechtssatz

Das Mitspracherecht der Nachbarn ist, soweit Bestimmungen des Slbg BauTG in Betracht kommen, auf die im § 62 Slbg BauTG taxativ aufgezählten subjektiv-öffentlichen Rechte beschränkt (Hinweis E 11.2.1994, 93/06/0164).

Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten
Im RIS seit
28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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