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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §23;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/07/21 94/18/0315 6Stammrechtssatz
War der Aufenthalt des Fremden seit über einem Jahr unrechtmäßig und wurde die Rechtmäßigkeit des Großteils des davor gelegenen Aufenthaltes im Bundesgebiet nur durch die Schließung einer sogenannten Scheinehe herbeigeführt, dann fällt die Dauer des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet und die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180830.X02Im RIS seit
11.07.2001