RS Vwgh 1994/12/15 94/09/0085

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0245 B 29. Jänner 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung ist als wesentlicher Fehler anzusehen, der zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führt.

Schlagworte

Intimation Zurechnung von BescheidenUnterschrift GenehmigungsbefugnisUnterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090085.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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