RS Vwgh 1994/12/15 93/09/0005

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Veröffentlicht am 15.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

HDG 1985 §61 Abs3;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Der für Disziplinarerkenntnisse im Kommandantenverfahren maßgebliche § 61 Abs 3 HDG 1985 sieht in § 61 Abs 3 Z 1 lit a (mit den gleichen Worten wie § 44a Z 1 VStG) vor, daß ein Schuldspruch "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Mit Rücksicht auf den nunmehr in diesem Punkt mit § 44a VStG übereinstimmend formulierten Wortlaut des § 61 Abs 3 HDG 1985 kann insoweit auf die zu § 44a Z 1 VStG vorliegende Rechtsprechung zurückgegriffen werden (Hinweis E 21.1.1994, 93/09/0397).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090005.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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