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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §473;Rechtssatz
Eine Vorschrift, derzufolge der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem eine entsprechende Dienstbarkeit lastet, insoferne die Parteistellung hätte, fehlt in der Tir BauO 1989.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060238.X04Im RIS seit
03.05.2001