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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
AVG §1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/17/0109 B 16. Dezember 1994 94/17/0108 B 16. Dezember 1994Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/03/0184 1 (Hier: Lustbarkeitsabgabezuschlag Stmk - Säumnisbeschwerde)Stammrechtssatz
Für die Beurteilung des administrativen Instanzenzuges ist nicht maßgeblich, in welchem behördlichen Wirkungsbereich der unterinstanzliche Bescheid gesetzmäßigerweise hätte erlassen werden sollen, sondern in welchem er erlassen worden ist.
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeInstanzenzugInstanzenzug Zuständigkeit AllgemeinInstanzenzug Zuständigkeit Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170106.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009