RS Vwgh 1994/12/19 94/10/0170

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Veröffentlicht am 19.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Parteiengehör ist grundsätzlich nur zu dem als erwiesen angenommenen Sachverhalt, nicht jedoch auch zu dessen rechtlicher Beurteilung zu gewähren (Hinweis E 29.2.1988, 87/10/0011, VwSlg 12662 A/1988).

Schlagworte

Parteiengehör Rechtliche Würdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994100170.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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