RS Vwgh 1994/12/19 91/10/0177

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Veröffentlicht am 19.12.1994
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L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82005 Bauordnung Salzburg
80/02 Forstrecht

Norm

BauPolG Slbg 1973 §17 Abs1;
BauPolG Slbg 1973 §17 Abs2;
ForstG 1975 §1 Abs1;
ForstG 1975 §5 Abs2;
ForstG 1975 §5;

Rechtssatz

Besteht für Baulichkeiten, die auf einer den Gegenstand einer Waldfeststellung gemäß § 5 ForstG 1975 bildenden Grundfläche errichtet sind, eine baurechtliche Kollaudierung aus dem Beurteilungszeitraum, bei der diese Baulichkeiten in keiner Form beanstandet worden sind, so ist das Vorliegen dieser Kollaudierung nicht geeignet, das Vorliegen der Nichtwaldeigenschaft der betreffenden Grundfläche während des gesamten Beurteilungszeitraumes iSd § 5 Abs 2 ForstG 1975 zu erweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991100177.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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