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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
BauPolG Slbg 1973 §17 Abs1;Rechtssatz
Besteht für Baulichkeiten, die auf einer den Gegenstand einer Waldfeststellung gemäß § 5 ForstG 1975 bildenden Grundfläche errichtet sind, eine baurechtliche Kollaudierung aus dem Beurteilungszeitraum, bei der diese Baulichkeiten in keiner Form beanstandet worden sind, so ist das Vorliegen dieser Kollaudierung nicht geeignet, das Vorliegen der Nichtwaldeigenschaft der betreffenden Grundfläche während des gesamten Beurteilungszeitraumes iSd § 5 Abs 2 ForstG 1975 zu erweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991100177.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017