Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Schon angesichts der denknotwendig vorliegenden Wechselbeziehung zwischen einem Überschirmungsgrad von mehr als 80 Prozent und der Bestockung einer Fläche zur Gänze überspannt es die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bescheidbegründung, wenn man Feststellungen über die Position jedes einzelnen Baumes bzw über die Entfernung der Bäume zueinander verlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100076.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.03.2010