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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/20 90/10/0064 2Stammrechtssatz
Für die Waldfeststellung nach § 5 ForstG 1975 ist es ohne Belang, ob die zu beurteilende Fläche mit einem bestimmten Grundstück ident ist, nur einen Teil davon erfaßt oder allenfalls mehrere Grundstücke betrifft, weil § 5 ForstG 1975 auf den Begriff "Grundfläche" abstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991100166.X03Im RIS seit
20.11.2000