RS Vwgh 1994/12/19 91/10/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1994
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/20 90/10/0064 2

Stammrechtssatz

Für die Waldfeststellung nach § 5 ForstG 1975 ist es ohne Belang, ob die zu beurteilende Fläche mit einem bestimmten Grundstück ident ist, nur einen Teil davon erfaßt oder allenfalls mehrere Grundstücke betrifft, weil § 5 ForstG 1975 auf den Begriff "Grundfläche" abstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991100166.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten