Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs1;Rechtssatz
Besteht aufgrund einer gesamtheitlichen Betrachtung einer Grundfläche wegen des räumlichen Zusammenhanges mit Wald und der völligen Überschirmung eine Verbindung zwischen einem ehemaligen Bachbett ohne jeglichen forstwirtschaftlichen Bewuchs und den angrenzenden Waldgrundstücken, liegt eine geschlossene Waldfläche vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991100177.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017