RS Vwgh 1994/12/19 91/10/0177

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Veröffentlicht am 19.12.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §1 Abs1;
ForstG 1975 §1 Abs7;

Rechtssatz

Besteht aufgrund einer gesamtheitlichen Betrachtung einer Grundfläche wegen des räumlichen Zusammenhanges mit Wald und der völligen Überschirmung eine Verbindung zwischen einem ehemaligen Bachbett ohne jeglichen forstwirtschaftlichen Bewuchs und den angrenzenden Waldgrundstücken, liegt eine geschlossene Waldfläche vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991100177.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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