RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0036

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/14/0037 E 20. Dezember 1994

Rechtssatz

Zwar rechtfertigen ungewöhnliche geschäftliche Transaktionen die Vermutung, daß das vom Abgabepflichtigen behauptete Geschehen mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt, es ist aber in solchen Fällen Aufgabe der Abgabenbehörde, solche Vermutungen durch ein entsprechendes Beweisverfahren dergestalt zu verdichten, daß ein von den Erklärungen des Abgabepflichtigen abweichender Sachverhalt als erwiesen angenommen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140036.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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