RS Vwgh 1994/12/20 94/08/0133

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;
ASVG §502 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3497/80 E 27. Oktober 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Von einer Auswanderung in der Erscheinungsform der verhinderten Rückkehr im Sinne des § 502 Abs 4 ASVG in Verbindung mit § 500 ASVG kann nur gesprochen werden, wenn die Verhinderung der (ansonsten möglichen und beabsichtigten) Rückkehr an den österreichischen Wohnsitz ausschließlich in den nach der Machtergreifung des Nationalsozialismus in Österreich am 13.3.1938 gelegenen Verfolgungstatbeständen des § 500 ASVG ihren Grund hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080133.X02

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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