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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/16 93/05/0170 5Stammrechtssatz
Weder dem § 134 Abs 3 Wr BauO idF 1987/028 noch dem § 60 Abs 1 lit d Wr BauO idF 1976/018 sind Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, daß die Bestimmungen über die Versagung der Bewilligung für den Abbruch von Gebäuden vor Festsetzung der Schutzzone "dem Schutz der Nachbarn dienen" und diesen daher im Verfahren über die Erteilung der Abbruchbewilligung in dieser Hinsicht ein Mitspracherecht zusteht.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050262.X01Im RIS seit
03.05.2001