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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand alleine, bisher nur im kaufmännischen Bereich im Büro tätig gewesen zu sein, begründet keine Zweifel daran, zu Hilfsarbeiten, wie Staplerfahren oder Holz sortieren, fähig zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080134.X02Im RIS seit
18.10.2001