RS Vwgh 1994/12/20 94/04/0230

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §28 Abs1 Z1;
GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
GewO 1994 §28 Abs2;
GewO 1994 §28 Abs6;

Rechtssatz

Das erforderliche Vorhandensein gewerblich orientierter Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen kann durch nicht auf eine Gewerbeausübung oder eine sonstige, den Bestimmungen der Befähigungsnachweisverordnung entsprechende Tätigkeit bezogene Erfahrungen des täglichen Lebens allein nicht ersetzt werden (Hinweis E 18.4.1989, 88/04/0235).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040230.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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