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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Das erforderliche Vorhandensein gewerblich orientierter Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen kann durch nicht auf eine Gewerbeausübung oder eine sonstige, den Bestimmungen der Befähigungsnachweisverordnung entsprechende Tätigkeit bezogene Erfahrungen des täglichen Lebens allein nicht ersetzt werden (Hinweis E 18.4.1989, 88/04/0235).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994040230.X02Im RIS seit
20.11.2000