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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/14/0037 E 20. Dezember 1994Rechtssatz
Die Abgabenbehörde ist berechtigt, Zweifel am Wahrheitsgehalt behaupteter wirtschaftlicher Fehlschläge zu haben. Um Klarheit zu schaffen, kann der Sachverhalt eingehend geprüft, können Beweise aufgenommen und Erfahrungswerte zum Vergleich herangezogen werden. Ergibt ein solches Ermittlungsverfahren die Unglaubwürdigkeit des vom Abgabepflichtigen erstatteten Vorbringens, so kann die Abgabenbehörde einen davon abweichenden, der Wahrheit eher entsprechenden Sachverhalt als erwiesen annehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140036.X05Im RIS seit
20.11.2000