RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0036

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/14/0037 E 20. Dezember 1994

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist berechtigt, Zweifel am Wahrheitsgehalt behaupteter wirtschaftlicher Fehlschläge zu haben. Um Klarheit zu schaffen, kann der Sachverhalt eingehend geprüft, können Beweise aufgenommen und Erfahrungswerte zum Vergleich herangezogen werden. Ergibt ein solches Ermittlungsverfahren die Unglaubwürdigkeit des vom Abgabepflichtigen erstatteten Vorbringens, so kann die Abgabenbehörde einen davon abweichenden, der Wahrheit eher entsprechenden Sachverhalt als erwiesen annehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140036.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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