RS Vwgh 1994/12/20 94/05/0353

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BauO OÖ 1976 §61 Abs1;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht erkennbar, inwieweit die Rechte des Eigentümers einer baulichen Anlage verletzt sein können, wenn ihm in einem Berufungsbescheid anstelle eines (unbedingten) Beseitigungsauftrages die Möglichkeit eingeräumt wird, binnen einer bestimmten Frist um nachträgliche Erteilung der Baubewilligung anzusuchen.

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050353.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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