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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/07/0119Rechtssatz
Soweit der Bf eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Umstand ableiten will, daß die belangte Behörde ihren nach § 66 Abs 2 AVG behebenden Bescheid bestimmten anderen, im Verfahren nach § 17 Tir FlVfLG 1978 Parteistellung genießenden Personen nicht zugestellt habe, macht der Bf fremde Rechte geltend, wozu er nicht berufen ist.
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070118.X09Im RIS seit
11.07.2001