RS Vwgh 1994/12/20 90/14/0211

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die Kosten von Auslandsreisen können als Betriebsausgaben nur Berücksichtigung finden, wenn die Reisen ausschließlich durch den Betrieb (beruflich) veranlaßt sind und die Möglichkeit eines privaten Reisezweckes nahezu auszuschließen ist. Dabei ist hinsichtlich des Nachweises des (nahezu) ausschließlichen betrieblichen Anlasses ein strenger Maßstab anzulegen.

Schlagworte

Auslandsreise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140211.X04

Im RIS seit

18.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten