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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §500;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/08/0158 E 24. Oktober 1985 RS 1Stammrechtssatz
Eine Auswanderung iSd Begünstigtentatbestandes des § 502 Abs 4 ASVG liegt auch bei Personen vor, die sich zunächst mit der Absicht eines nur vorübergehenden Aufenthaltes in das Ausland begeben und ihren Wohnsitz in Österreich beibehalten haben, dann aber durch die im § 500 ASVG umschriebenen Ereignisse an einer Rückkehr nach Österreich gehindert werden (Hinweis E 30.6.1971, 821, 822/71, VwSlg 8050 A/1971).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994080133.X01Im RIS seit
13.02.2002Zuletzt aktualisiert am
21.02.2011