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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
In der Regel bleiben Sicherheitszuschläge bei der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages außer Betracht; dies aber nur deshalb, weil sie auf der bloßen (wenn auch berechtigten) Annahme beruhen, der Abgabepflichtige habe zusätzlich zu festgestellten noch weitere nicht festgestellte Schwarzgeschäfte getätigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140149.X03Im RIS seit
23.01.2002